Weitere wichtige Fragen und Antworten
Was passiert mit Euren oder Ihren Daten?
Selbstverständlich unterliegen alle Informationen zunächst uneingeschränkt der ärztlichen Schweigepflicht, das gilt für alle Mitarbeiter unseres Teams!
Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis werden keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben, das betrifft gleichermaßen therapeutische Kollegen oder auch Institutionen wie Schulen oder Behörden, Gerichte oder Ämter. Sie entscheiden immer in welchem Umfang Auskünfte erteilt werden dürfen und Sie können dies jederzeit widerrufen.
Zuletzt aktualisiert am 23.05.2022 von Michael Geißler.
Wer zahlt die Kosten?
Die Kosten einer kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und Therapie werden in der Regel von uns über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Privatversicherten erstellen wir eine Rechnung über die ärztliche Gebührenordnung (GOÄ).
Die gleichzeitige Behandlung beispielsweise in einer Klinikambulanz oder in einer anderen kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis ist leider nicht möglich. Unter bestimmten Fragestellungen sind Ausnahmen gelegentlich möglich, sprechen Sie uns gerne an.
Zuletzt aktualisiert am 23.05.2022 von Michael Geißler.
Wen behandeln wir?
Alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, längstens bis 21 Jahre.
Zuletzt aktualisiert am 23.05.2022 von Michael Geißler.
Müssen beide Elternteile zustimmen?
Grundsätzlich ja, insbesondere auch dann, wenn die Sorgeberechtigten getrennt leben und das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Hierfür haben wir ein entsprechendes Formular (siehe Dokumente) vorgesehen und bitten Sie dieses auszufüllen.
Zuletzt aktualisiert am 23.05.2022 von Michael Geißler.